Alkohol Automaten: Sonder­re­ge­lungen für den Verkauf

Bei dem Verkauf alkoho­li­scher Getränke am Automaten gibt es einige Dinge, die man beachten muss. Neben der Wahl des richtigen Automaten für das indivi­duelle Verkaufs­konzept sind auch die Einhaltung der gesetz­lichen Vorgaben für die Alters­kon­trolle sowie die hierfür vorge­sehene Alters­prüfung wichtige Voraus­set­zungen, um einen Alkohol Automaten aufzu­stellen und zu betreiben.

Hierfür sind wir von Hensing der richtige Ansprech­partner. Wir finden gemeinsam mit Ihnen das richtige Automaten-Konzept passend zu Ihren Produkten. Erfahren Sie, welche Kriterien Sie bei der Planung eines Alkohol Automaten beachten sollten und welche Sonder­re­ge­lungen für den Verkauf von alkoho­li­schen Getränken gelten.

Jetzt beraten lassen

Der Verkauf von alkoho­li­schen Getränken am Automaten

Alkohol Automaten erleben derzeit eine kleine Renais­sance, auch wenn dieser neue Trend noch in den Kinder­schuhen steht. Vor einigen Jahren haftete dem Spiri­tuo­sen­au­to­maten noch hartnäckig sein Schmud­del­image an. Das sieht heute anders aus. So erhält man inzwi­schen nicht nur erfri­schendes Bier und Alkopops am Alkohol Automaten, sondern auch erlesene Weine und prickelnden Champagner. Kommt natürlich ganz darauf an, wo der Automat anzutreffen ist und was man anbieten möchte.

Ob Weinau­tomat, Sektau­tomat, Bierau­tomat oder der klassische Verkaufs­au­tomat für Spiri­tuosen – Alkohol-Automat ist eben nicht gleich Alkohol-Automat. Für welches Verkaufs­konzept Sie sich auch entscheiden, wir von Hensing haben den passenden Automaten für Ihre Inves­ti­ti­onsidee. Und was nicht passt, wird durch eine indivi­duelle Konfi­gu­ration passend gemacht.

Alle Automaten entdecken!

Sonder­re­gelung für den Verkauf alkoho­li­scher Getränke am Automaten

Für den Verkauf alkoho­li­scher Getränke am Automaten gelten bestimmte gesetz­liche Sonder­re­ge­lungen. Diese sind in § 9 — Jugend­schutz­gesetz (JuSchG) festgehalten:

  1. Gemäß § 9 Abs. 3 JuSchG dürfen alkoho­lische Getränke in Automaten nicht in der Öffent­lichkeit angeboten werden. Hier gibt es aller­dings Ausnahmen, wie etwa der Verkauf an Orten, die für Kinder und Jugend­liche unzugänglich sind.
  2. Sie dürfen alkoho­lische Getränke in Automaten in gewerblich genutzten Räumlich­keiten aufstellen, sofern diese über eine technische Vorrichtung verfügen, die sicher­stellt, dass Kinder und Jugend­liche die alkoho­li­schen Getränke nicht entnehmen können.

Beispiele für gewerblich genutzte Räumlich­keiten, in denen Kindern und Jugend­lichen generell der Zutritt verwehrt ist, sind Nacht­clubs und Spiel­hallen. In § 9 JuSchG ist auch die Vorgabe für die Alters­kon­trolle festge­halten. Hiernach ist für die technische Vorrichtung zur Alters­prüfung die Kontrolle der Geldkarte mit einge­bautem Chip ausrei­chend. Der Chip übermittelt in die Alters­angabe des Karten­in­habers an den Automaten und eine Freigabe erfolgt erst, wenn die Volljäh­rigkeit bestätigt wurde.

Hensing Verkaufs­au­to­maten:  Bequeme, digitale Alterskontrolle

Damit erfri­schendes Bier, erlesene Weine und andere spritzige Spiri­tuosen nur in die Hände von Volljäh­rigen gelangen, statten wir Ihren Hensing Alkohol Automaten mit einer passenden techni­schen Vorrichtung aus, die den gesetz­lichen Vorgaben entspricht. So erfolgt die Alters­kon­trolle am Alkohol Automaten über ein Modul zur Alters­prüfung. Unser Modul verfügt über vielfältige Möglich­keiten, um das Alter bestä­tigen zu lassen. Neben der deutschen EC-Karte funktio­niert die Alters­ab­frage auch mit dem Perso­nal­ausweis oder einem inter­na­tio­nalen Führer­schein oder anderen Dokumenten, die mit einem Chip ausge­stattet sind.

Suchen Sie nach einem zuver­läs­sigen Partner für die Verwirk­li­chung Ihres Spiri­tuosen-Automaten? Kontak­tieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie umfassend zu den verschie­denen Automa­ten­mo­dellen und finden die optimale Automaten-Lösung passend zu Ihren Produkten.

Jetzt Kontakt aufnehmen