Bauge­neh­migung für Verkaufs­au­to­maten: Was Sie beachten müssen

Verkaufs­au­to­maten erleben derzeit eine Renais­sance. Ausge­stattet mit modernster Technik und indivi­du­ellem Automaten-Design ermög­lichen moderne Automaten-Lösungen lukrative Zusatz­ge­winne – und sind gleich­zeitig das ideale Werbe­mittel. Und das ist noch nicht alles, denn der Automa­ten­verkauf bietet zahlreiche weitere Vorteile und Einspar­po­ten­ziale: Kein Personal, geringer Kosten­aufwand, Öffnungs­zeiten 24/7 und flexible Standorte. Bei der Stand­ortwahl gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. Insbe­sondere, wenn Sie einen Automaten an öffent­lichen Plätzen wie der Einkaufs­straße, einer Bushal­te­stelle und Co. aufstellen wollen, müssen Sie bestimmte Richt­linien einhalten.

Welche Vorschriften das sind, ob Sie eine Bauge­neh­migung brauchen und welche Richt­linien auf dem eigenen Grund­stückgelten, wie etwa das Aufstellen eines Hof-Automaten, erfahren Sie bei uns. Hensing ist Ihr Experte für Verkaufs­au­to­maten für den In- und Outdoor­be­reich. Wir stehen Ihnen von der Inves­ti­ti­onsidee an zur Seite und helfen Ihnen auf dem Weg in die Selbst­stän­digkeit als Automa­ten­be­treiber.

Jetzt mehr erfahren
Baugenhemigung

Braucht man für Verkaufs­au­to­maten eine Baugenehmigung?

Wenn Sie einen Automaten in der Öffent­lichkeit aufstellen möchten, ist dies nicht ohne weiteres möglich. Für das Aufstellen von Automaten an öffent­lichen Plätzen wie etwa im Stadtkern, an Bushal­te­stellen und insgesamt auf dem Bürger­steig gelten bestimmte gesetz­liche Bau- und Sicher­heits­vor­schriften, die Sie einhalten müssen. Hierbei müssen Sie zunächst wissen, ob Sie Ihren Automaten auf dem eigenen Hof, an einer Straße auf dem Bürger­steig oder auf einer gemie­teten Fläche aufstellen möchten.

Die Geneh­mi­gungs­pflicht für das Aufstellen eines Verkaufs­au­to­maten unter­scheidet sich von Land zu Land und ist in der Bauordnung des jewei­ligen Bundes­landes geregelt. Generell gilt: Verkaufs­stände, und dazu gehören auch Automaten, unter­liegen dem Baurecht. Das bedeutet auch, dass Sie für das Aufstellen eines Automaten sowohl einen Mietvertrag als auch eine baurecht­liche Geneh­migung benötigen. Hierfür wenden Sie sich an die jewei­ligen zustän­digen Ämter.

Die baurecht­lichen Vorschriften unter­scheiden sich je nachdem, ob der Verkaufs­au­tomat in einem festste­henden Gebäude, im Indoor- oder Outdoor-Bereich steht. Wenn Sie Ihren Automaten im Innen­be­reich aufstellen möchten, etwa in Ihrem Laden, der der Direkt­ver­marktung dient, ist das Aufstellen zu 75m³ Raumvo­lumen geneh­mi­gungsfrei, da die Räumlich­keiten bereits angemeldet sind und sie hierfür bereits eine Geneh­migung benötigt haben.

Tipp: Um sicher­zu­stellen, ob Sie für das Aufstellen des Automaten eine Bauge­neh­migung benötigen, sollten Sie Ihr Vorhaben unbedingt mit der Bauauf­sichts­be­hörde des zustän­digen Landratsamts abklären.

HotelBox mit inhalt
Jetzt indivi­duelle Snack­au­to­maten entdecken!
Alle Automaten entdecken!

Verkaufs­au­to­maten auf dem Hof aufstellen

Wenn Sie einen Hof besitzen und es sich dabei um Ihr eigenes Grund­stück handelt, können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Automaten auf Ihrem Grund­stück aufstellen möchten. Als Grund­stücks­ei­gen­tümer liegt es ebenso in Ihrem Ermessen, ob Sie anderen Automa­ten­be­treibern gestatten, einen Automaten auf Ihrem Grund­stück aufzu­stellen. Auch die Miete können Sie indivi­duell festsetzen.

Dennoch können Sie den Automaten nicht einfach auf dem Gelände Ihres landwirt­schaft­lichen Betriebs aufstellen. Verkaufs­au­to­maten unter­liegen nämlich auch auf dem Privat­ge­lände dem Baurecht, weshalb Sie hierfür auch eine Bauge­neh­migung benötigen. Die Landwirt­schafts­kammer Rheinland-Pfalz bietet Ihnen eine gute Übersicht der Rechts­be­stim­mungen in der Direkt­ver­marktung. Die Regelungen können sich jedoch im Einzelfall von Bundesamt zu Bundesamt unterscheiden.

Die Bauge­neh­migung für das Aufstellen Ihres Hofau­to­amten im Outdoor­be­reich ist ebenfalls wichtig, wenn Sie Förder­gelder beantragen möchten. In einem solchen Fall laufen beide Anträge im besten Fall parallel.

Neben der baurecht­lichen Geneh­migung gibt es einige weitere recht­liche Aspekte, die Sie als Automa­ten­be­treiber beachten müssen:

  • Eichrecht
  • Jugend­schutz
  • Lebens­mit­tel­si­cherheit und Hygiene-Vorschriften
  • Arbeits- und Steuerrecht
  • Patent- und Markenrecht

Hensing Verkaufs­au­to­maten: Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Hensing Verkaufs­au­to­maten begleitet Sie ab der initialen Inves­ti­ti­onsidee auf dem Weg in die Selbst­stän­digkeit als Automa­ten­auf­steller. Wir entwi­ckeln gemeinsam das passende Automaten-Konzept zu Ihren Produkten und konfi­gu­rieren auf Ihre Produkt­vielfalt maßge­schnei­derte Automaten-Lösungen. Ob klassi­scher Getränke- und Snack­au­toamt, Non-Food-Automatenoder Hofau­to­maten für die Landwirt­schaft – wir kennen die jewei­ligen Branchen und wissen, worauf Sie als Betreiber achten müssen.

Kontak­tieren sie uns noch heute und lassen Sie sich von einem unserer kompe­tenten Mitar­beiter geraten.

Jetzt Kontakt aufnehmen