Baugenehmigung für Verkaufsautomaten: Was Sie beachten müssen
Verkaufsautomaten erleben derzeit eine Renaissance. Ausgestattet mit modernster Technik und individuellem Automaten-Design ermöglichen moderne Automaten-Lösungen lukrative Zusatzgewinne – und sind gleichzeitig das ideale Werbemittel. Und das ist noch nicht alles, denn der Automatenverkauf bietet zahlreiche weitere Vorteile und Einsparpotenziale: Kein Personal, geringer Kostenaufwand, Öffnungszeiten 24/7 und flexible Standorte. Bei der Standortwahl gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. Insbesondere, wenn Sie einen Automaten an öffentlichen Plätzen wie der Einkaufsstraße, einer Bushaltestelle und Co. aufstellen wollen, müssen Sie bestimmte Richtlinien einhalten.
Welche Vorschriften das sind, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen und welche Richtlinien auf dem eigenen Grundstückgelten, wie etwa das Aufstellen eines Hof-Automaten, erfahren Sie bei uns. Hensing ist Ihr Experte für Verkaufsautomaten für den In- und Outdoorbereich. Wir stehen Ihnen von der Investitionsidee an zur Seite und helfen Ihnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit als Automatenbetreiber.
Braucht man für Verkaufsautomaten eine Baugenehmigung?
Wenn Sie einen Automaten in der Öffentlichkeit aufstellen möchten, ist dies nicht ohne weiteres möglich. Für das Aufstellen von Automaten an öffentlichen Plätzen wie etwa im Stadtkern, an Bushaltestellen und insgesamt auf dem Bürgersteig gelten bestimmte gesetzliche Bau- und Sicherheitsvorschriften, die Sie einhalten müssen. Hierbei müssen Sie zunächst wissen, ob Sie Ihren Automaten auf dem eigenen Hof, an einer Straße auf dem Bürgersteig oder auf einer gemieteten Fläche aufstellen möchten.
Die Genehmigungspflicht für das Aufstellen eines Verkaufsautomaten unterscheidet sich von Land zu Land und ist in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Generell gilt: Verkaufsstände, und dazu gehören auch Automaten, unterliegen dem Baurecht. Das bedeutet auch, dass Sie für das Aufstellen eines Automaten sowohl einen Mietvertrag als auch eine baurechtliche Genehmigung benötigen. Hierfür wenden Sie sich an die jeweiligen zuständigen Ämter.
Die baurechtlichen Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob der Verkaufsautomat in einem feststehenden Gebäude, im Indoor- oder Outdoor-Bereich steht. Wenn Sie Ihren Automaten im Innenbereich aufstellen möchten, etwa in Ihrem Laden, der der Direktvermarktung dient, ist das Aufstellen zu 75m³ Raumvolumen genehmigungsfrei, da die Räumlichkeiten bereits angemeldet sind und sie hierfür bereits eine Genehmigung benötigt haben.
Tipp: Um sicherzustellen, ob Sie für das Aufstellen des Automaten eine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie Ihr Vorhaben unbedingt mit der Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Landratsamts abklären.
Verkaufsautomaten auf dem Hof aufstellen
Wenn Sie einen Hof besitzen und es sich dabei um Ihr eigenes Grundstück handelt, können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Automaten auf Ihrem Grundstück aufstellen möchten. Als Grundstückseigentümer liegt es ebenso in Ihrem Ermessen, ob Sie anderen Automatenbetreibern gestatten, einen Automaten auf Ihrem Grundstück aufzustellen. Auch die Miete können Sie individuell festsetzen.
Dennoch können Sie den Automaten nicht einfach auf dem Gelände Ihres landwirtschaftlichen Betriebs aufstellen. Verkaufsautomaten unterliegen nämlich auch auf dem Privatgelände dem Baurecht, weshalb Sie hierfür auch eine Baugenehmigung benötigen. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet Ihnen eine gute Übersicht der Rechtsbestimmungen in der Direktvermarktung. Die Regelungen können sich jedoch im Einzelfall von Bundesamt zu Bundesamt unterscheiden.
Die Baugenehmigung für das Aufstellen Ihres Hofautoamten im Outdoorbereich ist ebenfalls wichtig, wenn Sie Fördergelder beantragen möchten. In einem solchen Fall laufen beide Anträge im besten Fall parallel.
Neben der baurechtlichen Genehmigung gibt es einige weitere rechtliche Aspekte, die Sie als Automatenbetreiber beachten müssen:
- Eichrecht
- Jugendschutz
- Lebensmittelsicherheit und Hygiene-Vorschriften
- Arbeits- und Steuerrecht
- Patent- und Markenrecht
Hensing Verkaufsautomaten: Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit
Hensing Verkaufsautomaten begleitet Sie ab der initialen Investitionsidee auf dem Weg in die Selbstständigkeit als Automatenaufsteller. Wir entwickeln gemeinsam das passende Automaten-Konzept zu Ihren Produkten und konfigurieren auf Ihre Produktvielfalt maßgeschneiderte Automaten-Lösungen. Ob klassischer Getränke- und Snackautoamt, Non-Food-Automatenoder Hofautomaten für die Landwirtschaft – wir kennen die jeweiligen Branchen und wissen, worauf Sie als Betreiber achten müssen.
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