Recht­liche Vorschriften zu Verkaufsautomaten

Wer sich für die Direkt­ver­marktung von Waren und die Selbst­stän­digkeit als Automa­ten­auf­steller inter­es­siert, muss sich über die gesetz­lichen Anfor­de­rungen infor­mieren. Auch steuer­liche Aspekte und der Versi­che­rungs­schutz sind Themen, die für die Aufstellung von Automaten relevant sind.

Wir von Hensing Verkaufs­au­to­maten stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und liefern Ihnen das Gesamt­paket für einen gelun­genen Start in die Selbst­stän­digkeit. Von der ersten Idee über die Konzept­erstellung bis hin zur Inbetrieb­nahme begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in die Selbst­stän­digkeit als Automa­ten­auf­steller. Und damit Sie wissen, welche Themen hierbei relevant sind, haben wir alle wichtigen recht­lichen Vorschriften zu Verkaufs­au­to­maten für Sie zusammengefasst.

Recht­liche Vorschriften zu Verkaufs­au­to­maten im Überblick

Der Zuver­dienst durch Verkaufs­au­to­maten bietet vielen Unter­nehmen und Einzel­händlern lukrative Chancen. Insbe­sondere für Landwirte und den Ab-Hof-Verkauf lohnt es sich, über die Aufstellung von Verkaufs­au­to­maten an Stand­orten mit viel Fluktuation nachzu­denken. Neben der Erschließung neuer Zielgruppen können Landwirte so ihre Öffnungs­zeiten erweitern und ihre regio­nalen Erzeug­nisse ohne Perso­nal­einsatz einer Vielzahl von Kunden anbieten.

Hierbei sollte man sich nicht von den recht­lichen Vorschriften abschrecken lassen, denn diese stellen kein Hindernis dar, wenn man sich einmal einen Überblick verschafft hat. Hensing steht Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite.

Die wichtigsten recht­lichen Vorschriften zu Verkaufs­au­to­maten im Überblick:

  • Regis­trierung: Für die Vermarktung von Lebens­mitteln müssen Sie sich als Lebens­mit­tel­un­ter­nehmer regis­trieren lassen.
  • Tempe­rierung der Produkte: Beim Verkauf von Frische­pro­dukten, insbe­sondere von Fleisch, ist darauf zu achten, dass die Automaten mit einer Kühlfunktion ausge­stattet sind.
  • Überwa­chung: Regel­mäßige Überwa­chung der Automa­ten­werte und Quali­täts­kon­trolle der Produkte.
  • Etiket­tierung: Wie auch im Selbst­be­die­nungs­be­reich des Hofladens muss die Ware entspre­chend der geltenden recht­lichen Vorschriften für Lebens­mittel etiket­tiert sein.

Folgende Infor­ma­tionen sind für die Etiket­tierung von Verpa­ckungen wichtig: 

  • Mindest­halt­bar­keits- oder Verbrau­cher­datum (inkl. Temperaturangabe)
  • Verkehrs­be­zeichnung
  • Losnummer
  • Gewicht
  • Stück­preis (Getränke ausgenommen)
  • Hersteller inkl. Adresse
  • Angabe der Allergene
  • Fleisch­pro­dukte: Kennzeichnung der Tierher­kunft bei unver­ar­bei­tetem Fleisch (gilt nicht für verar­bei­tetes oder mariniertes Fleisch)

Als Branchen­ex­perte bietet Hensing den optimalen Verkaufs­au­to­maten für die Landwirt­schaft: die energie­ef­fi­ziente RegioBoxmit integrierter Kühlfunktion sorgt dafür, dass Ihre Frische­pro­dukte auch im Sommer vorschrifts­gemäß gekühlt sind. Gemeinsam mit Ihnen entwi­ckeln wir Ihr Automaten-Konzept und konfi­gu­rieren die Fächer so, dass sie indivi­duell auf Ihre Produkte abgestimmt sind.

Erlaubnis: Gewer­be­an­meldung als Automatenaufsteller

Wer eine neben­er­werb­liche Selbst­stän­digkeit als Automa­ten­auf­steller anstrebt, muss bestimmte recht­liche Vorschriften beachten. Um einen Verkaufs­au­to­maten aufstellen zu können, müssen Sie nach §14 Abs. 3 Gewer­be­ordnung (GewO) eine Gewer­be­an­meldung gemäß § 14 Abs. 1 in dem Bezirk der jewei­ligen Haupt­nie­der­lassung einreichen. Auf der Seite gewerbeanmeldung.de finden Sie alle wichtigen Infor­ma­tionen sowie Formulare für die Anmeldung.

In dem Formular geben Sie Ihre persön­lichen und geschäft­lichen Angaben an sowie das Leistungs­spektrum, das Sie mit Ihrem Verkaufs­au­to­maten anbieten. Mittler­weile ist es jedoch so, dass die Verpflichtung, bei allen Behörden eine Gewer­be­an­zeige vorzu­nehmen, wegge­fallen ist. Infor­mieren Sie sich hierzu einfach beim Gewer­beamt oder der Industrie- und Handels­kammer, um die persön­lichen Voraus­set­zungen für die Automa­ten­auf­stellung  zu klären.

Unsere Automaten-Experten stehen Ihnen bei der Planung Ihres Automaten-Konzepts gerne zur Verfügung.

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Steuer­be­rater Ihres Vertrauens: Steuer­recht­liche Aspekte zu Verkaufsautomaten

Damit die Planung Ihres Automa­ten­kon­zepts von Anfang an ein erfolg­reiches Unter­fangen ist, empfehlen wir Ihnen die Beratungdurch einen Steuer­be­rater Ihres Vertrauens. Dieser kennt alle wichtigen Infor­ma­tionen und steuer­recht­lichen Vorschriften für die Selbst­stän­digkeit als Automa­ten­auf­steller. Zum Einmaleins Ihrer steuer­recht­lichen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Die Führung eines Kassenbuchs,
  • Aufzeich­nungen über die täglichen Einnahmen,
  • Dokumen­tierung der Ausgaben.

Neben dem Steuer­be­rater sollten Sie sich ebenfalls mit Ihrer Versi­cherung in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie alle wichtigen Infor­ma­tionen zum Versi­che­rungs­schutz und welcher Tarif für Sie der richtige ist.

Hensing Verkaufs­au­to­maten: Wir unter­stützen Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Das Hensing-Team begleitet Sie von A bis Z auf Ihrem Weg in die Selbst­stän­digkeit als Automa­ten­auf­steller. Für den idealen Start entwi­ckeln wir gemeinsam mit Ihnen innovative Automa­ten­kon­zepte und liefern Ihnen mit flexiblen Automa­ten­sys­temen indivi­duelle Lösungen. Haben Sie sich bereits einen Standort für Ihren Automaten überlegt? Wir gehen gemeinsam mit Ihnen die Rahmen­be­din­gungen durch und entwi­ckeln Ihren maßge­schnei­derten Automaten, der ideal auf Ihr Produkt­sor­timent und den Standort zugeschnitten ist.

Profi­tieren Sie von unserer persön­lichen Betreuung und indivi­du­ellen Branchen­lö­sungen für den reibungs­losen Start in die Selbst­stän­digkeit. Hierfür liefern wir Ihnen das Komplett­paket und unter­stützen Sie bei allen wichtigen Fragen rund um recht­liche Vorschriften zu Verkaufsautomaten.

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