Rechtliche Vorschriften zu Verkaufsautomaten
Wer sich für die Direktvermarktung von Waren und die Selbstständigkeit als Automatenaufsteller interessiert, muss sich über die gesetzlichen Anforderungen informieren. Auch steuerliche Aspekte und der Versicherungsschutz sind Themen, die für die Aufstellung von Automaten relevant sind.
Wir von Hensing Verkaufsautomaten stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und liefern Ihnen das Gesamtpaket für einen gelungenen Start in die Selbstständigkeit. Von der ersten Idee über die Konzepterstellung bis hin zur Inbetriebnahme begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit als Automatenaufsteller. Und damit Sie wissen, welche Themen hierbei relevant sind, haben wir alle wichtigen rechtlichen Vorschriften zu Verkaufsautomaten für Sie zusammengefasst.
Rechtliche Vorschriften zu Verkaufsautomaten im Überblick
Der Zuverdienst durch Verkaufsautomaten bietet vielen Unternehmen und Einzelhändlern lukrative Chancen. Insbesondere für Landwirte und den Ab-Hof-Verkauf lohnt es sich, über die Aufstellung von Verkaufsautomaten an Standorten mit viel Fluktuation nachzudenken. Neben der Erschließung neuer Zielgruppen können Landwirte so ihre Öffnungszeiten erweitern und ihre regionalen Erzeugnisse ohne Personaleinsatz einer Vielzahl von Kunden anbieten.
Hierbei sollte man sich nicht von den rechtlichen Vorschriften abschrecken lassen, denn diese stellen kein Hindernis dar, wenn man sich einmal einen Überblick verschafft hat. Hensing steht Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite.
Die wichtigsten rechtlichen Vorschriften zu Verkaufsautomaten im Überblick:
- Registrierung: Für die Vermarktung von Lebensmitteln müssen Sie sich als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen.
- Temperierung der Produkte: Beim Verkauf von Frischeprodukten, insbesondere von Fleisch, ist darauf zu achten, dass die Automaten mit einer Kühlfunktion ausgestattet sind.
- Überwachung: Regelmäßige Überwachung der Automatenwerte und Qualitätskontrolle der Produkte.
- Etikettierung: Wie auch im Selbstbedienungsbereich des Hofladens muss die Ware entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften für Lebensmittel etikettiert sein.
Folgende Informationen sind für die Etikettierung von Verpackungen wichtig:
- Mindesthaltbarkeits- oder Verbraucherdatum (inkl. Temperaturangabe)
- Verkehrsbezeichnung
- Losnummer
- Gewicht
- Stückpreis (Getränke ausgenommen)
- Hersteller inkl. Adresse
- Angabe der Allergene
- Fleischprodukte: Kennzeichnung der Tierherkunft bei unverarbeitetem Fleisch (gilt nicht für verarbeitetes oder mariniertes Fleisch)
Als Branchenexperte bietet Hensing den optimalen Verkaufsautomaten für die Landwirtschaft: die energieeffiziente RegioBoxmit integrierter Kühlfunktion sorgt dafür, dass Ihre Frischeprodukte auch im Sommer vorschriftsgemäß gekühlt sind. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Ihr Automaten-Konzept und konfigurieren die Fächer so, dass sie individuell auf Ihre Produkte abgestimmt sind.
Erlaubnis: Gewerbeanmeldung als Automatenaufsteller
Wer eine nebenerwerbliche Selbstständigkeit als Automatenaufsteller anstrebt, muss bestimmte rechtliche Vorschriften beachten. Um einen Verkaufsautomaten aufstellen zu können, müssen Sie nach §14 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Abs. 1 in dem Bezirk der jeweiligen Hauptniederlassung einreichen. Auf der Seite gewerbeanmeldung.de finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Formulare für die Anmeldung.
In dem Formular geben Sie Ihre persönlichen und geschäftlichen Angaben an sowie das Leistungsspektrum, das Sie mit Ihrem Verkaufsautomaten anbieten. Mittlerweile ist es jedoch so, dass die Verpflichtung, bei allen Behörden eine Gewerbeanzeige vorzunehmen, weggefallen ist. Informieren Sie sich hierzu einfach beim Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer, um die persönlichen Voraussetzungen für die Automatenaufstellung zu klären.
Unsere Automaten-Experten stehen Ihnen bei der Planung Ihres Automaten-Konzepts gerne zur Verfügung.
Steuerberater Ihres Vertrauens: Steuerrechtliche Aspekte zu Verkaufsautomaten
Damit die Planung Ihres Automatenkonzepts von Anfang an ein erfolgreiches Unterfangen ist, empfehlen wir Ihnen die Beratungdurch einen Steuerberater Ihres Vertrauens. Dieser kennt alle wichtigen Informationen und steuerrechtlichen Vorschriften für die Selbstständigkeit als Automatenaufsteller. Zum Einmaleins Ihrer steuerrechtlichen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Die Führung eines Kassenbuchs,
- Aufzeichnungen über die täglichen Einnahmen,
- Dokumentierung der Ausgaben.
Neben dem Steuerberater sollten Sie sich ebenfalls mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz und welcher Tarif für Sie der richtige ist.
Hensing Verkaufsautomaten: Wir unterstützen Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit
Das Hensing-Team begleitet Sie von A bis Z auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit als Automatenaufsteller. Für den idealen Start entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen innovative Automatenkonzepte und liefern Ihnen mit flexiblen Automatensystemen individuelle Lösungen. Haben Sie sich bereits einen Standort für Ihren Automaten überlegt? Wir gehen gemeinsam mit Ihnen die Rahmenbedingungen durch und entwickeln Ihren maßgeschneiderten Automaten, der ideal auf Ihr Produktsortiment und den Standort zugeschnitten ist.
Profitieren Sie von unserer persönlichen Betreuung und individuellen Branchenlösungen für den reibungslosen Start in die Selbstständigkeit. Hierfür liefern wir Ihnen das Komplettpaket und unterstützen Sie bei allen wichtigen Fragen rund um rechtliche Vorschriften zu Verkaufsautomaten.