Das HACCP-Konzept in der Automatenbranche

Wer Lebens­mittel vertreibt, muss sich an bestimmte Regelungen und Gesetze halten, um die Lebens­mit­tel­si­cherheit zu gewähr­leisten und den Konsu­menten so zu schützen. Das betrifft alle Stufen der Herstellung von der Produktion bis zum Verkauf an den Endver­braucher. Die Gesetz­gebung der EU- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebens­mit­tel­hy­giene umfasst Grund­sätze für eine gute Hygie­ne­praxis und Vorschriften zur Einhaltung. In der Gesetz­gebung ist außerdem vorge­geben, dass jeder, der Lebens­mittel behandelt oder in den Verkehr bringt, dazu verpflichtet ist, ein HACCP-Konzept einzu­richten. Das betrifft auch Automa­ten­auf­steller, welche Lebens­mittel am Verkaufs­au­to­maten anbieten.

Bei uns erfahren Sie, was das HACCP-Konzept ist, welche HACCP Grund­sätze es gibt und wie Sie das Konzept als Automa­ten­be­treiber umsetzen. Wenn Sie sich als Automa­ten­au­steller selbst­ständig machen wollen, haben Sie mit Hensing Verkaufs­au­to­maten genau den richtigen Partner an Ihrer Seite.

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Lebens­mit­tel­si­cherheit und das HACCP-Konzept

Damit der Verbraucher geschützt ist, ist die Gewähr­leistung der Lebens­mit­tel­si­cherheit, insbe­sondere von leicht verderb­lichen Lebens­mitteln, immens wichtig. Nicht sichere Lebens­mittel bergen verschiedene Gefahren für den Verbraucher, die durch den Verzehr von konta­mi­nierten oder verdor­benen Lebens­mitteln entstehen können. Die recht­lichen Vorschriften zu Verkaufs­au­to­amten betreffen beispiels­weise die Regis­trierung, Tempe­rierung, Überwa­chung und Etiket­tierung der Produkte.

Das HACCP-Konzept ist die Abkürzung für „Hazard Analysis and Critical Control Points“ und bedeutet übersetzt so viel wie: Risiko-Analyse kriti­scher Kontroll-Punkte. Ziel ist es, durch einen syste­ma­ti­schen Ansatz unbedenk­liche Lebens­mittel zu gewähr­leisten. Hierfür legt das HACCP-Konzept Faktoren und Risiken fest, die Lebens­mittel beein­träch­tigen könnten, und sieht entspre­chende Maßnahmen vor, um diese Risiko­fak­toren auszuschalten.

Konkrete Vorgaben definiert die Verordnung (EG) 852/2004 über Lebens­mit­tel­hy­giene. Die Vorgaben gelten für alle Betriebe, in denen Lebens­mittel verar­beitet und/oder vertrieben werden. Die Vorgaben zur Umsetzung eines HACCP-Konzepts gelten damit auch für Automa­ten­be­treiber, welche Lebens­mittel zum Verkauf anbieten. Für die Primär­er­zeugung, wie etwa bei der Herstellung landwirt­schaft­licher Erzeug­nisse, gelten andere Hygie­ne­vor­schriften, welche im Anhang I der Verordnung sehr detail­liert beschrieben sind. Auch hier sind die Maßnahmen vorge­geben, die Sie mit Ihrem Verkaufs­au­to­maten für die Landwirt­schaft einhalten müssen.

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HACCP-System: Grund­sätze

1.     Durch­führung der Gefahrenanalyse:

Zuerst erfolgt eine Feststellung aller Gefahren, danach die Bewertung der Risiken. Hierfür sind entspre­chende Fließ­dia­gramme erfor­derlich. Die Gefah­ren­analyse kann unter­schiedlich erfolgen, zum Beispiel durch die vorge­gebene Leitlinie der EU. Entspre­chend einer Risiko­matrix werden hier anhand von Fließ­bild­schritten mögliche Gefahren bewertet. Bei hohen Risiko­stufen, beispiels­weise schnell verderb­lichen Lebens­mitteln wie Fleisch, müssen Automa­ten­be­treiber bestimmte Hygie­ne­maß­nahmen umsetzen, um die Gefahr zu verringern.

2.     Identi­fi­kation kriti­scher Kontroll­punkte für die Lebensmittelsicherheit:

Nach der Gefah­ren­analyse bestimmen Sie die Critical Control Points (CCP). Dabei handelt es sich um kritische Kontroll­punkte oder Arbeits­schritte, bei denen eine Kontrolle notwendig ist, um Gefahren in Bezug auf die Lebens­mit­tel­hy­giene zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

3.     Festlegung einer Eingreif­grenze an den kriti­schen Kontrollpunkten:

Für die kriti­schen Kontroll­punkte legen Sie im dritten Schritt Grenz­werte fest. Diese gilt es einzu­halten, um den Gesund­heits­schutz der Verbraucher zu gewähr­leisten. Diese Grenz­werte sind in der Regel gesetzlich vorge­geben, wie etwa die Erhit­zungs­tem­pe­ratur und die Tempe­ratur für die Kühlung der Lebens­mittel im Inneren des Automaten. Sollte dieser Wert über- oder unter­schritten werden, gilt es, sofort einzu­greifen und die Lebens­mittel bei aufkom­menden Risiken unmit­telbar aus dem Verkehr zu ziehen.

4.     Überwa­chungs­ver­fahren

Im vierten Schritt legen Sie mögliche Verfahren zur Überwa­chung der kriti­schen Kontroll­punkte – Critical Control Points (CCPs) – fest und bestimmen die Durch­führung. Dies tun Sie, indem Sie für das HACCP-Konzept Kontrollen, Messungen und Beobach­tungen als Parameter zur Überwa­chung der Lebens­mit­tel­si­cherheit festlegen. So etwa, wie oft Thermo­meter, Tempe­ra­tur­mess­geräte der Automaten sowie Labor­er­geb­nisse der Lebens­mit­tel­un­ter­su­chung geprüft werden.

5.     Im Falle einer Abwei­chung – Korrekturmaßnahmen:

Im nächsten Schritt legen Sie Korrek­tur­maß­nahmen fest, die direkt greifen, sobald die Überwa­chungs­maß­nahmen eine Rückruf­aktion und Korrek­turen der Automa­ten­ein­stellung erfordern.

6.     Evalu­ie­rungs­maß­nahmen – Effizienz des HACCP-Systems

Damit das HACCP-Konzept  in der Automa­ten­branche einwandfrei funktio­niert, ist es wichtig, Prüfver­fahren festzu­legen. Dadurch gewähr­leisten Sie, dass alle Vorschriften der geltenden Verordnung entsprechen.

7.     Dokumen­tation der Maßnahmen

Der letzte Schritt betrifft die Dokumen­tation Ihres HACCP-Konzepts für Ihren Automaten. Hiermit können Sie nachweisen, dass Sie alle Vorschriften für das HACCP-Konzept für die Automa­ten­branche einhalten.

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