Das HACCP-Konzept in der Automatenbranche
Wer Lebensmittel vertreibt, muss sich an bestimmte Regelungen und Gesetze halten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und den Konsumenten so zu schützen. Das betrifft alle Stufen der Herstellung von der Produktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher. Die Gesetzgebung der EU- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene umfasst Grundsätze für eine gute Hygienepraxis und Vorschriften zur Einhaltung. In der Gesetzgebung ist außerdem vorgegeben, dass jeder, der Lebensmittel behandelt oder in den Verkehr bringt, dazu verpflichtet ist, ein HACCP-Konzept einzurichten. Das betrifft auch Automatenaufsteller, welche Lebensmittel am Verkaufsautomaten anbieten.
Bei uns erfahren Sie, was das HACCP-Konzept ist, welche HACCP Grundsätze es gibt und wie Sie das Konzept als Automatenbetreiber umsetzen. Wenn Sie sich als Automatenausteller selbstständig machen wollen, haben Sie mit Hensing Verkaufsautomaten genau den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Lebensmittelsicherheit und das HACCP-Konzept
Damit der Verbraucher geschützt ist, ist die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, insbesondere von leicht verderblichen Lebensmitteln, immens wichtig. Nicht sichere Lebensmittel bergen verschiedene Gefahren für den Verbraucher, die durch den Verzehr von kontaminierten oder verdorbenen Lebensmitteln entstehen können. Die rechtlichen Vorschriften zu Verkaufsautoamten betreffen beispielsweise die Registrierung, Temperierung, Überwachung und Etikettierung der Produkte.
Das HACCP-Konzept ist die Abkürzung für „Hazard Analysis and Critical Control Points“ und bedeutet übersetzt so viel wie: Risiko-Analyse kritischer Kontroll-Punkte. Ziel ist es, durch einen systematischen Ansatz unbedenkliche Lebensmittel zu gewährleisten. Hierfür legt das HACCP-Konzept Faktoren und Risiken fest, die Lebensmittel beeinträchtigen könnten, und sieht entsprechende Maßnahmen vor, um diese Risikofaktoren auszuschalten.
Konkrete Vorgaben definiert die Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Die Vorgaben gelten für alle Betriebe, in denen Lebensmittel verarbeitet und/oder vertrieben werden. Die Vorgaben zur Umsetzung eines HACCP-Konzepts gelten damit auch für Automatenbetreiber, welche Lebensmittel zum Verkauf anbieten. Für die Primärerzeugung, wie etwa bei der Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, gelten andere Hygienevorschriften, welche im Anhang I der Verordnung sehr detailliert beschrieben sind. Auch hier sind die Maßnahmen vorgegeben, die Sie mit Ihrem Verkaufsautomaten für die Landwirtschaft einhalten müssen.
HACCP-System: Grundsätze
1. Durchführung der Gefahrenanalyse:
Zuerst erfolgt eine Feststellung aller Gefahren, danach die Bewertung der Risiken. Hierfür sind entsprechende Fließdiagramme erforderlich. Die Gefahrenanalyse kann unterschiedlich erfolgen, zum Beispiel durch die vorgegebene Leitlinie der EU. Entsprechend einer Risikomatrix werden hier anhand von Fließbildschritten mögliche Gefahren bewertet. Bei hohen Risikostufen, beispielsweise schnell verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, müssen Automatenbetreiber bestimmte Hygienemaßnahmen umsetzen, um die Gefahr zu verringern.
2. Identifikation kritischer Kontrollpunkte für die Lebensmittelsicherheit:
Nach der Gefahrenanalyse bestimmen Sie die Critical Control Points (CCP). Dabei handelt es sich um kritische Kontrollpunkte oder Arbeitsschritte, bei denen eine Kontrolle notwendig ist, um Gefahren in Bezug auf die Lebensmittelhygiene zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
3. Festlegung einer Eingreifgrenze an den kritischen Kontrollpunkten:
Für die kritischen Kontrollpunkte legen Sie im dritten Schritt Grenzwerte fest. Diese gilt es einzuhalten, um den Gesundheitsschutz der Verbraucher zu gewährleisten. Diese Grenzwerte sind in der Regel gesetzlich vorgegeben, wie etwa die Erhitzungstemperatur und die Temperatur für die Kühlung der Lebensmittel im Inneren des Automaten. Sollte dieser Wert über- oder unterschritten werden, gilt es, sofort einzugreifen und die Lebensmittel bei aufkommenden Risiken unmittelbar aus dem Verkehr zu ziehen.
4. Überwachungsverfahren
Im vierten Schritt legen Sie mögliche Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte – Critical Control Points (CCPs) – fest und bestimmen die Durchführung. Dies tun Sie, indem Sie für das HACCP-Konzept Kontrollen, Messungen und Beobachtungen als Parameter zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit festlegen. So etwa, wie oft Thermometer, Temperaturmessgeräte der Automaten sowie Laborergebnisse der Lebensmitteluntersuchung geprüft werden.
5. Im Falle einer Abweichung – Korrekturmaßnahmen:
Im nächsten Schritt legen Sie Korrekturmaßnahmen fest, die direkt greifen, sobald die Überwachungsmaßnahmen eine Rückrufaktion und Korrekturen der Automateneinstellung erfordern.
6. Evaluierungsmaßnahmen – Effizienz des HACCP-Systems
Damit das HACCP-Konzept in der Automatenbranche einwandfrei funktioniert, ist es wichtig, Prüfverfahren festzulegen. Dadurch gewährleisten Sie, dass alle Vorschriften der geltenden Verordnung entsprechen.
7. Dokumentation der Maßnahmen
Der letzte Schritt betrifft die Dokumentation Ihres HACCP-Konzepts für Ihren Automaten. Hiermit können Sie nachweisen, dass Sie alle Vorschriften für das HACCP-Konzept für die Automatenbranche einhalten.
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