Hygiene-Vorschriften für Automatenbetreiber

Verkaufs­au­to­maten bieten attraktive Zusatz­um­sätze – und sind als Geschäfts­modell einfach und schnell zu reali­sieren. Ob an Bahnhof, FlughafenTankstelle, in Super­markt, Büro oder Uni – Automaten versorgen uns mit erfri­schenden Getränken, stillen den kleinen Hunger unterwegs und bieten darüber hinaus praktische Einkaufs­mög­lich­keiten für alle möglichen Dinge. Wer einen Verkaufs­au­to­maten aufstellt, muss jedoch einige Hygiene-Vorschriften für Automa­ten­be­treiber beachten.

Wenn Sie sich mit Verkaufs­au­to­maten selbst­ständig machen wollen, ist Hensing genau der richtige Partner an Ihrer Seite. Von einfach Getränke- und Snack­au­to­maten über Lebens­mit­tel­au­to­maten für den Ab-Hof-Verkauf bis hin zu kreativen Automaten-Konzepten reali­sieren wir Ihre Inves­ti­ti­onsidee – mit indivi­duell konfi­gu­rierten Automaten, die genau auf Ihre Produkte zugeschnitten sind.

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Hygiene-Vorschriften für Lebens­mittel in Automaten

Verkaufs­au­to­maten bieten schon lange nicht mehr nur Getränke und verpackte Snacks zum Kauf an. Heutzutage findet man alles Mögliche im Automaten – von frischem Grill­fleisch aus dem Fleisch­au­to­maten über erlesene Weine aus dem Alkohol Automaten bis hin zu frischer Milch aus dem Milch­au­to­maten vom Bauern um die Ecke. Niedrige Inves­ti­ti­ons­kosten, flexible Stand­ort­nutzung und die selbst­be­stimmte Direkt­ver­marktung machen Verkaufs­au­to­maten zu beliebten Verkaufs­mög­lich­keiten. Und das ganz ohne auf den Einsatz von Personal angewiesen zu sein. Deshalb setzen immer mehr Unter­nehmen, aber auch Privat­per­sonen als Selbst­ständige auf Verkaufs­au­to­maten. Insbe­sondere für Landwirte spielt die Direkt­ver­marktung durch Automaten eine wichtige Rolle, um sich als Konkurrenz zum Lebens­mit­tel­handel behaupten zu können.

Für den Automa­ten­verkauf gelten neben all den Freiheiten jedoch auch bestimmte Vorschriften, die einge­halten werden müssen. Insbe­sondere für den Verkauf von unver­packten Lebens­mitteln gelten hohe Hygie­ne­stan­dards für Automa­ten­be­treiber. Grundlage für die geltenden Hygie­ne­vor­schriften ist hierzu­lande die Lebens­mit­tel­hy­giene-Verordnung (LMHV).

Lebens­mit­tel­au­to­maten entdecken
Regio-Box mit Fleisch

Strafen bei Verstoß gegen Hygiene-Vorschriften: Wieso sie so wichtig sind

Hohe Quali­täts­stan­dards in Bezug auf die Lebens­mit­tel­hy­giene sind auch für den Automa­ten­verkauf enorm wichtig, da sie das Risiko von Lebens­mit­tel­ver­gif­tungen durch verdorbene oder konta­mi­nierte Lebens­mittel minimieren. Außerdem verhindert die Lebens­mittel-Verordnung, dass quali­tativ minder­wertige Lebens­mittel verkauft werden. Sie schützt den Verbraucher, indem gerade frische Lebens­mittel bestimmten Hygiene-Vorschriften unter­liegen. Ein Verstoß gegen die Hygie­ne­vor­schriften der Lebens­mit­tel­hy­giene-Verordnung oder andere recht­liche Vorschriften zu Verkaufs­au­to­maten ist strafbar. Dieser führt zu einer Rechts­ver­folgung, die je nach Schwere des Verstoßes zu Geschäfts­verlust sowie Geld- oder schwer­wie­gen­deren Strafen führen kann.

Die wichtigsten Hygiene-Vorschriften für Verkaufs­au­to­maten im Überblick

  • Automaten-Hygiene: Für den Verkauf von Lebens­mitteln ist die regel­mäßige Reinigung und Desin­fektion der Automaten von innen und außen wichtig.
  • Verkauf von quali­tativ hochwer­tigen und sicheren Lebensmitteln
  • Einhaltung gesetz­licher Vorschriften und natio­naler Standards der Lebensmittelverordnung
  • Kühlung: Leicht verderb­liche Lebens­mitteln müssen gekühlt werden. Der Richtwert für Kühlwaren wie mikro­wel­len­ge­eignete Gerichte und Sandwiches liegt bei einer Tempe­ratur von 8°C. Der Idealwert für die Kühlung beträgt 3°C bis 5°C. Darüber hinaus muss der Automat über eine Funktion verfügen, die bei Ausfall der Kühlung für eine automa­tische Geräte­ab­schaltung sorgt.
  • Haltbar­keits­datum: Wenn das Haltbar­keits­datum der Lebens­mittel abgelaufen ist, dürfen Betreiber diese nicht mehr in den Verkauf bringen.
  • Vorschrifts­gemäße Etiket­tierung: Selbst­pro­du­zierte Lebens­mittel, wie sie etwa im Hofladen angeboten werden, müssen gemäß den Vorschriften etiket­tiert sein. So muss beispiels­weise das Mindest­halt­bar­keits- oder Verbrau­cher­datum abgedruckt sein, die Losnummer, Angaben zu Aller­genen, Stück­preis sowie Auskunft über den Hersteller inklusive Adresse.

Die Prävention vor Verun­rei­ni­gungen und ein ausge­prägtes Hygie­ne­be­wusstsein sind für den Verkauf von leicht verderb­lichen Lebens­mitteln besonders wichtig. Ohne die regel­mäßige Reinigung der Automaten laufen Betreiber Gefahr, dass Krank­heits­er­reger an den Automaten und Opera­toren haften bleiben. Verun­rei­nigte Flächen, wie sie durch frische Lebens­mittel, aber auch Trocken­be­stand­teile wie Milch­pulver entstehen können, müssen vorschrifts­gemäß gesäubert und desin­fi­ziert werden. Die sachgemäße Reinigung und Wartung der Automaten stellt sicher, dass keine Übertragung von Krank­heits­er­regern auf die Lebens­mittel stattfindet.

Dirk Hensing auf einer Regio-Box

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